Um für unvorhergesehene Ereignisse gerüstet zu sein, ist es entscheidend, rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Erforderliche Verfügungen lassen sich im Ernstfall nicht nachholen.
Da Unglücksfälle altersunabhängig eintreten können, handelt es sich bei der Errichtung von Vorsorgeverfügungen auch nicht um eine Altersfrage.
Der Vortrag veranschaulicht die Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen, und gibt Tipps rund um die Errichtung der erforderlichen Vorsorgeerklärungen.
Dauer ca. 90 Minuten
Termin:
Referent:
Ort:
Kosten:
Dienstag, 10. Oktober um 18.00 Uhr
Nicolai Utz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht der ACCONSIS in München
Gelber Raum, EG
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